Notfalldaten und Medikationsplan sollen schnellstmöglich auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Die gematik-Gesellschafter haben deshalb am 15. Dezember 2017 das Zulassungsverfahren und das dazugehörige Feldtestkonzept freigegeben und damit nach dem Versichertenstammdaten-Management nun auch die Einführung der medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur ermöglicht. Zuvor war bereits das Dokumentenpaket (Release 2.1.0) mit sämtlichen Spezifikationen veröffentlicht worden. Damit hat die gematik nach § 291b SGB V fristgerecht alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Industrie ihre Produkte entwickeln kann.
vesta: Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis veröffentlicht
Die gematik hat die Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlicht und online zur Verfügung gestellt. Zuvor wurde diese vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Die von der gematik erstellte Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt den Aufbau und Betrieb des Interoperabilitätsverzeichnisses und des dazugehörigen Informationsportals.
Mit dem Interoperabilitätsverzeichnis vesta soll die im Gesundheitswesen dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen verbessert werden. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im § 291e SGB V verankert.
Die Geschäfts- und Verfahrensordnung können Sie hier downloaden.
gematik.de vesta-gematik.de
gematik startet den Online-Produktivbetrieb
Die Gesellschafter der gematik haben am 1. Juni 2017 die Freigabe für den Online-Produktivbetrieb erteilt. Das ist das Signal für die Industrie, ihre Geräte für das europaweit größte Telematikprojekt auf Grundlage der bereitgestellten Kriterien zu finalisieren.
gematik beruft Peter Schaar zum Vorsitzenden der Schlichtungsstelle
Die Gesellschafter der gematik haben den früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zum 1. Januar 2016 als Vorsitzenden der Schlichtungsstelle berufen. Als unparteiischer Vorsitzender der Schlichtungsstelle soll Peter Schaar die Entscheidungen über Regelungen, Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur mit voranbringen. Seine Berufung geht einher mit einer Stärkung der Schlichtungsstelle, die das im vergangenen Dezember verabschiedete E-Health-Gesetz durch die Ausdehnung des Schlichtungsverfahrens auch auf den Wirkbetrieb vorsieht.
ENISA: Schlüsselempfehlungen für Schutz von eHealth-Diensten und Infrastrukturen
Die potenzielle Auswirkung eines Ausfalls des Informationssystems eines Krankenhauses kann extrem sein. Ein Defekt oder der Ausfall medizinischer Geräte aufgrund von Remote-Hacking (z.B. via brachialer Kraft oder DoS-Angriffe) können beachtlich sein. Solche Vorfälle der Cyber-Sicherheit haben sich stark auf Gesundheitsdienstleistungen ausgewirkt, wo sie lebensbedrohliche Risiken mit sich bringen. Wichtig sind nicht nur die Auswirkungen auf den Patienten, sondern auch das Aufklären von Institutionen und Gesundheitssystemen zu Reputationsrisiken. Das Gesundheitswesen bewegt sich auf der politischen Agenda immer weiter nach oben und wird von den EU-Mitgliedsstaaten häufig als eine kritische Infrastruktur behandelt.
Bitkom zufrieden mit neuem E-Health-Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2015 das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll Anfang 2016 in Kraft treten.
Der Digitalverband Bitkom lobt das Gesetz in einer Stellungnahme:
„Mit dem (…) „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) werden die Weichen für eine bessere medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland gestellt. Das E-Health-Gesetz soll dazu beitragen, die großen Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu nutzen. Dazu gehören unter anderem die Einführung weiterer Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (z.B. Notfalldatensatz und Medikationsplan), der Aufbau einer Telematikinfrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen und die Förderung telemedizinischer Anwendungen.
eHealth-Gesetz – Spitzenverband der Krankenkassen fordert Verursacherprinzip bei Sanktionen
Im Streit um das geplante eHealth-Gesetz hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in einem Statement mitgeteilt, dass geplante Sanktionen die Verursacher treffen sollten. Im Einzelnen teilte der Verband mit:
„Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) soll vor allem den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung konkreter Telematikanwendungen endlich voranbringen. Dabei sind auch Sanktionen vorgesehen. Bei Nichteinhalten gesetzter Termine für Projektabschnitte würden die Haushalte der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und des GKV-Spitzenverbandes auf das Niveau des Jahres 2014 minus einem Prozent gemindert und eingefroren. Erst Ende Juni 2015 wurde klar, dass die Industrie ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung des Konnektors nicht einhalten konnte. Ein undifferenziertes Abstrafen dreier Gesellschafter der gematik aufgrund von Säumigkeiten oder technischer Probleme auf der Anbieterseite ist nicht gerechtfertigt.“
Smart Card Alliance Response to GAO Report on Electronically Readable Cards
In a response to the U.S. Government Accounting Office (GAO) report “Medicare: Potential Uses of Electronically Readable Cards for Beneficiaries and Providers,” the Smart Card Alliance recommends the system-wide implementation of smart card-based strong authentication for Medicare beneficiaries and providers to prevent fraud, maintain record accuracy and security and reduce medical errors.
The GAO’s report, issued in March 2015, details the current issues that the Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) faces regarding beneficiary and provider identification, security standards and financial losses due to fraud, and reviews the ways that electronically readable cards could address these challenges.